PÜG-Entsorgungs- fachbetrieb 2021
Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätig- keiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft
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schaft und die Bezeichnung„Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß §56 des Kreislauf- wirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsor- gungsfachbetriebeverord- nung zu führen.
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