Gewerbeabfallverordnung
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
Was ändert sich für den Abfallerzeuger? ›››
Grundsätzlich müssen Abfälle getrennt erfasst werden. Stofflich zu verwertende Abfälle im Sinne der neuen GewAbfV sind z.B. Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik), Baustoffe auf Gipsbasis, Bioabfälle, Bitumengemische, Dämmmaterial, Glas, Holz, Kartonagen (mit Ausnahme von Hygienepapier), Kunststoff, Metalle, Papier, Pappe, Textilien Falls das technisch nicht möglich oder zu aufwändig ist, können Abfälle weiterhin gemischt erfasst werden. Gemischt erfasste Abfälle müssen dann einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden, die die Anforderungen der GewAbfV erfüllt. Der Abfallerzeuger ist verpflichtet gegenüber den Aufsichtsbehörden eine Dokumentation über die gesetzeskonforme Trennung sowie den Verbleib seiner Abfälle zu erstellen und vorzuhalten. In der Pflicht ist der Abfallerzeuger, nicht der Entsorger. Dokumentiert werden muss: 1. Welche Abfälle werden in Ihrem Unternehmen getrennt gesammelt 2. Größe, Art und Stückzahl der Sammelgefäße (Container, Boxen, Rollis usw.) 3. Bilder oder Lagepläne der Situation vor Ort 4. Belege wie Liefer- und Wiegescheine. Für Bau- und Handwerksbetriebe gilt diese Dokumentationspflicht für jedes Bauvorhaben. Für Gewerbekunden, die bereits 90 Masseprozent ihrer Abfälle trennen, gibt es Ausnahmeregelungen. Wir empfehlen unseren Kunden, sich professionell mit den Herausforderungen dieser neuen Verordnungen auseinanderzusetzen, da die neue GewAbfV umfangreiche Ordnungswidrigkeitstatbestände enthält, welche für den Abfallerzeuger zu hohen Geldbußen führen können. Die KVE entsorgt für Sie getrennte und gemischte Abfälle. Wir verarbeiten gemischte Abfälle in unserer Vorbehandlungsanlage gemäß der GewAbfV. Wir stellen Ihnen ein vorgefertigtes Excelformular für die von Ihnen, als Abfallerzeuger, benötigte Dokumentation. Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei allen Fragen bezüglich der neuen GewAbfV.
Downloads
• Dokumentationsformular für Gewerbe-/Handwerk und Baukunden
• Neue Gewerbeabfallverordnung
• Stufenmodell Gewerbeabfall
• Stufenmodell Bau- und Abbruchabfälle
Stand der Verordnung: 1.08.2017